Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 5 U 144/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verzugs mit der Kaufpreiszahlung bei einer Beschädigung der Kaufsache für Ablauf der Fälligkeitszeit; Anforderungen an die Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen vertragsmäßige Übergabe des Kaufobjektes; Voraussetzungen für das ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 286; ; BGB §§ 320 ff.; ; BGB § 320 Abs. 1; ; BGB § 320 Abs. 2; ; BGB § 459; ; BGB § 459 Abs. 1; ; BGB § 459 Abs. 1 S. 2 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 320 Abs. 1 § 459 Abs. 1 S. 2 (a.F.)
Zurückbehaltungsrecht vor Gefahrübergang bei Sachmängeln einer Kaufsache - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rückhaltung des vollen Kaufpreises wegen Brandschadens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts am Kaufpreis unverhältnismäßig? (IMR 2007, 1065)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 28.09.2005 - 3 O 344/04
- OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 5 U 144/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.12.1956 - VIII ZR 61/56
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 5 U 144/05
Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass er bei Vorliegen eines Sachmangels die Einrede gemäß § 320 BGB bis zum Gefahrübergang für zulässig hält; lässt sich doch die Anerkennung eines Leistungsverweigerungsrechts bei einem Mangel nach § 320 BGB auch aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. März 1991 (BGH NJW 1991, 1675, 1676, vgl. auch BGH DB 1957, 88) folgern.Denn nur in diesem Fall greift die Einrede des § 320 BGB gemäß §§ 242, 459 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. analog (BGH DB 1957, 88; BGHZ 24, 242) ein.
- BGH, 08.11.1994 - X ZR 104/91
Verzug des Werkunternehmers bei gleichzeitigem Verzug des Bestellers mit einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 5 U 144/05
Lag damit jedenfalls seit dem 19. September 2002 ein teilweiser Leistungsverzug der Beklagten vor, konnten sie das Leistungsverweigerungsrecht darüber hinaus nicht mehr auf den danach eingetretenen Sturmschaden stützen (BGH NJW-RR 1995, 564). - BGH, 08.03.1991 - V ZR 351/89
Verjährung der Ansprüche des Käufers auf Zahlung der Versicherungssumme nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 5 U 144/05
Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass er bei Vorliegen eines Sachmangels die Einrede gemäß § 320 BGB bis zum Gefahrübergang für zulässig hält; lässt sich doch die Anerkennung eines Leistungsverweigerungsrechts bei einem Mangel nach § 320 BGB auch aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. März 1991 (BGH NJW 1991, 1675, 1676, vgl. auch BGH DB 1957, 88) folgern.